Code of conduct


Unser eigener Anspruch ist es, reibungslose Veranstaltungen zu gestalten, zu planen und live zu bringen. Dabei sind wir der festen Überzeugung, dass dabei nicht nur das Event im Vordergrund stehen darf, sondern auch entscheidend ist, wie das Event zustande kommt. Hierbei setzen wir auf ein Wertesystem, das auf hohen ethischen, sozialen und umweltfreundlichen Standards beruht, als festen Bestandteil unserer Arbeit. Um unsere Geschäftsgrundsätze transparent offenzulegen, aber uns auch selbst stets vor Augen zu führen, was wir einhalten wollen, haben wir uns folgende Verhaltensregeln auferlegt:
Die Einhaltung der hier dargelegten Verhaltensregeln soll nicht nur durch uns erfolgen, wir erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern*innen. Im Falle eines Verstoßes oder der Nichteinhaltung der Verpflichtungen unserer Verhaltensregeln, behalten wir uns vor, je nach Schwere des Verstoßes, die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Geschäftspartner zu beenden.

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Grundwerte
Wir verhalten uns jederzeit ehrlich und ethisch.
Wir behandeln andere stets mit Respekt und Würde.
Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln und dessen Auswirkungen.


Unternehmensethik
Wir stehen dafür ein, mit fairen Mitteln auf dem Markt zu agieren. Korruption, Erpressung, Bestechung oder Betrug sind für uns tabu. Preisabsprachen mit Wettbewerbern, Aufteilung von Kunden oder Marktsegmenten nehmen wir ebenfalls nicht vor.


Einhaltung der Gesetze
Die Einhaltung aller für uns anwendbaren Gesetze und einschlägigen Verordnungen ist für uns selbstverständlich. Wir erwarten dies auch von allen Geschäftspartnern*innen.


VERHALTEN GEGENÜBER WETTBEWERBERN, GESCHÄFTSPARTNERN UND DRITTEN


Wettbewerbs- und Kartellrecht
Wir achten die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und treffen keine Absprachen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflussen.
Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Absprache, aber auch jede abgestimmte Verhaltensweise mit Wettbewerbern zu folgenden Themen:

  • Preise und Preisbestandteile
  • Konditionen
  • Kunden
  • Quoten und Kapazitäten
  • Boykotte


Ausschreibungen
Erfolgt die Vergabe eines Auftrags auf der Grundlage einer formalen Ausschreibung, werden wir Angebote mit anderen Bietern weder absprechen noch abstimmen. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für beschränkte Ausschreibungen und unabhängig davon, ob es sich um ein Vergabeverfahren der öffentlichen Hand oder von einer privaten Stelle handelt.


Korruption
Wir wenden uns ausdrücklich gegen jede Form der Korruption im In- und Ausland und vermeiden schon den Anschein, durch unlautere Geschäftspraktiken Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen nehmen zu wollen. Kein Mitarbeiter darf die geschäftlichen Verbindungen unseres Unternehmens zum eigenen oder fremden Vorteil oder zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Das bedeutet insbesondere, dass kein Mitarbeiter im Geschäftsverkehr unerlaubte private Vorteile (z.B. Geld, Sachwerte, Dienstleistungen) gewährt oder annimmt, die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu beeinflussen. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens ist verpflichtet, bei Verdachtsmomenten oder rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens von Korruption oder Wirtschaftskriminalität Rat bzw. Hilfe einzuholen. Rat bzw. Hilfe bieten die Geschäftsführer.


Gewährung und Annahme von Vorteilen, Einladungen und Geschenken
Einladungen, wie zum Beispiel zu Geschäftsessen oder Veranstaltungen, die anerkannten Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und angemessen sind, dürfen ausgesprochen oder angenommen werden, wenn sie nicht der unzulässigen Bevorzugung dienen. Dasselbe gilt für die Annahme oder Gewährung von Geschenken. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Vorliegens eines sachlichen Grundes oder der Üblichkeit einer Zuwendung, hat der Mitarbeiter vorab den Compliance Officer oder einen Geschäftsführer zu fragen. 

Dieser Punkt ist intern umfassend und aussagefähig geregelt.


Spenden und Sponsoring
Spenden werden nur auf freiwilliger Basis und ohne Erwartung einer Gegenleistung getätigt. Spendentätigkeit und Sponsoringleistungen dürfen nicht darauf angelegt sein, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens verdeckt zu fördern.

Die Spende muss transparent sein. Der Empfänger der Spende und die konkrete Verwendung durch den Empfänger müssen bekannt sein. Über den Grund für die Spende und die zweckbestimmte Verwendung muss jederzeit Rechenschaft abgelegt werden können.

Spendenähnliche Vergütungen sind zu unterlassen.

Spendenähnliche Vergütungen sind Zuwendungen, die nur scheinbar als Vergütung einer Leistung gewährt werden, deren Wert aber den Wert der Leistung deutlich überschreiten


Geldwäsche
Wir dulden keine Geldwäsche. Alle Mitarbeiter sind zur strikten Befolgung der Gesetze zur Geldwäschebekämpfung verpflichtet. Ferner haben sie verdächtige Zahlungsformen oder andere Transaktionen, die auf Geldwäsche hindeuten, sofort dem Compliance-Officer oder einem Geschäftsführer mitzuteilen.


Steuerrecht
Wir erstellen Steuererklärungen und -anmeldungen wahrheitsgemäß.


UMGANG MIT INFORMATIONEN

Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum
Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgen beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.

Wir schützen anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Wir respektieren das geistige Eigentum unserer Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achten beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.


GRUNDSÄTZE SOZIALER UND ÖKOLOGISCHER VERANTWORTUNG

Allgemeine Arbeitsbedingungen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Für uns ist die Achtung der international anerkannten Menschenrechte Grundlage unserer Tätigkeit sowie der damit verbundenen Geschäftsbeziehungen. Wir lehnen deswegen insbesondere jegliche Form der Zwangsarbeit, moderne Sklaverei sowie Menschenhandel ab. Die Arbeitsverhältnisse, welche wir abschließen, werden von den Beschäftigten freiwillig geschlossen und können von ihnen unter Einhaltung geltenden Rechts jederzeit gekündigt werden. Wir unterstützen darüber hinaus das Grundrecht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbindungen zu bilden oder diesen beizutreten. Das Gleiche erwarten wir von unseren Geschäftspartner*innen.


Entlohnung
Die Vergütung und sozialen Leistungen entsprechen mindestens dem Niveau geltender Gesetze. Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von uns nicht geduldet. 
Wenn wir in einem Land tätig sind, in dem kein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn existiert, stellen wir sicher, dass die Entlohnung mindestens der ortsüblichen Vergütung entspricht.

Arbeitszeiten
Wir achten darauf, dass die Arbeitszeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wenn wir in einem Land tätig sind, in dem keine maximalen Arbeitszeiten festgelegt sind, beachten wir die Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation.

Beschäftigungen von Kindern
Wir tolerieren keine Kinderarbeit und beachten das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigen wir keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.

Wir erwarten von unseren Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.

Im Falle der Beschäftigung von Kinderdarsteller*innen (z.B. Kinderchor bei Veranstaltungen) werden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Jugendschutzgesetzes, eingehalten. Unser besonderes Augenmerk gilt der Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten, der Einholung einer Erlaubnis der Eltern und ggf. eines Arztes oder einer Ärztin sowie der Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wenn dies erforderlich ist.

Für die Einhaltung der Arbeitszeiten der Kinderdarsteller*innen, für ihren Schutz und für ihr ihre sonstige Betreuung beschäftigen wir für den Zeitraum der Veranstaltung mindestens eine Person, welche sich ausschließlich um das Wohl und die Belange der Kinder kümmert


Belästigung und Nicht-Diskriminierung
Unser Unternehmen steht für Gleichheit, Inklusion und Diversity ein. Wir lehnen deswegen jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing, Einschüchterung und Belästigung ab. Die Andersbehandlung, insbesondere aus Gründen der Staatsangehörigkeit, der Hautfarbe, der Religion, der ethnischen Herkunft, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Ausrichtung, des Alters oder geistiger sowie körperlicher Einschränkungen ist für uns nicht akzeptabel.

Ein besonderes Anliegen ist uns, dass hierarchisches Machtgefälle in unserem Unternehmen nicht ausgenutzt wird und auch allgemein keine Gegenleistungen für persönliche Vorteile gefordert werden. In diesem Sinne ist insbesondere jede Form des Einforderns von sexuellen Gefälligkeiten verboten und wird strikt geahndet.

Die Gleichbehandlung von Menschen ist uns wichtig. Vor diesem Hintergrund bekennen wir uns unter anderem dazu, unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Gender-Ausgewogenheit einzuhalten, Lohn unabhängig vom Geschlecht zu zahlen (kein Gender Pay Gap) sowie eine gendersensible Sprache im Arbeitsalltag zu verwenden.

Für den Fall, dass sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter diskriminiert bzw. ungleich behandelt fühlt, besteht die Möglichkeit, sich an eine Ansprechperson zu wenden, welche absoluter Verschwiegenheit unterliegt.


Beschäftigungsverhältnisse
Wir behandeln unsere Mitarbeitenden mit Wertschätzung und lehnen jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.

Wir wenden bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.

Wir respektieren und schützen das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.


Gesundheit und Sicherheit
Wir sorgen bei unserer Arbeit für ein gesundes und gefahrenfreies Umfeld für unsere Mitarbeiter*innen sowie für alle Personen, die für oder mit uns bei einer Veranstaltung arbeiten, um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden.

Wir erarbeiten deswegen Konzepte und Gefährdungsbeurteilungen für die Tätigkeit in unserem Unternehmen, insbesondere aber auch individuell für die jeweiligen Produktionen. Diese widmen sich vor allem Gefahren, welche von einem Veranstaltungsort ausgehen oder durch die Komplexität der Umsetzung hervorgerufen werden, der Notfallversorgung sowie dem Brandschutz.

Beim Einsatz besonders gefährlicher Arbeitsmittel oder Vorgänge, wie beispielsweise Höhenarbeiten, Einsatz von Pyro- und Lasertechnik beziehen wir Spezialisten in die Produktionsarbeit mit ein, die stets auch bei den Tätigkeiten anwesend sind.


Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein üben wir unsere geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennen uns zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.

Deswegen arbeiten wir möglichst ressourcen- und klimaschonend. 

Wir versuchen unsere Treibhausgasemissonen so weit wie möglich zu reduzieren, Energien effizient zu nutzen, erneuerbare Energien zu verwenden sowie Abfall zu vermeiden. 

Wir verzichten auf Flugreisen, wo dies möglich ist, und bemühen uns insbesondere für Reisen in Deutschland auf das Flugzeug als Transportmittel zu verzichten. 

Bei unseren Veranstaltungen reduzieren wir, soweit wie möglich, Elektromüll und Abfall insgesamt. Wir planen technisch, wenn möglich, mit energiesparenden Komponenten und nutzen, wo möglich, natürliches Tageslicht. Bei Messebau, Setbau und Ausstattungen planen wir mit ökologisch unbedenklichem Material und versuchen, wenn unsere Kunden damit konform gehen, Elemente zu gestalten, die nachhaltig und wiederverwertbar sind. Im Bereich Catering bevorzugen wir regionale und saisonale Produkte sowie Mehrweggeschirr. Wir vermeiden Plastikbecher und – flaschen und sorgen für ein nachhaltiges Abfallmanagement.